Mitglied werden

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Tierpark-Gesellschaft?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ordentliche Mitgliedschaft

Zoologische Einrichtungen, die nach der EU-Zoorichtlinie genehmigt sind und bei denen die Tierhaltung im Vordergrund steht, können einen Antrag auf eine ordentliche Mitgliedschaft stellen. ¹

Fördermitgliedschaft

Sie haben eine Firma, die in der Zoowelt tätig ist und zoologische Einrichtungen zählen zu ihrem Kundenkreis oder zu ihrer Zielgruppe? Dann können Sie einen Antrag auf eine Fördermitgliedschaft stellen.

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Assoziierte Mitgliedschaft

Für eine assoziierte Mitgliedschaft kommen Verbände und Einrichtungen in Frage, die mit der Deutschen Tierpark-Gesellschaft kooperieren und die selbst in der Zoobranche aktiv sind.

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¹ Da jede antragstellende Einrichtung von einem Vorstandsmitglied besucht wird, ist eine Antragstellung zum 31.10. jeden Jahres für eine Mitgliedschaft ab dem Folgejahr zwingend erforderlich.

Die Mitgliedsbeiträge für eine ordentliche und eine Fördermitgliedschaft betragen 1.000 € pro Jahr. Assoziierte Mitglieder sind beitragsfrei.

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