Erarbeitet am 11.07.2021 in Rheinböllen
und
überarbeitet am 01.03.2022 in Bochum
durch die Arbeitsgruppe:
Gert Emmrich
Ralf Slabik
Dr. Nils Kramer
Marc-Philip Eckstein
Marie-Christine Kuypers
Daniel Schäffer
Jan Bauer
Präambel
Die Mitglieder verpflichten sich den Zielen, die sich aus einer fachgerechten Tierhaltung
und einem transparenten Arbeiten mit öffentlichem Besucherverkehr ergeben. Der
Zoobetrieb ist dabei Hauptzweck der Einrichtung.
Eine im Grundsatz unbefristete Betriebsgenehmigung als Zoo in Verbindung mit einer
insgesamt positiven Zukunfts- und Entwicklungsperspektive der Einrichtung sowie die
Anerkennung der folgenden verbindlichen Grundsätze sind Voraussetzung für die DTG-
Mitgliedschaft.
1. Anforderungen an die Tierhaltung
Die Verantwortung für die Tiere ist der Ausgangspunkt der Arbeit der Mitglieder der DTG.
Sie sind dem Wohl der in ihrer Obhut befindlichen Tiere verpflichtet und betreiben eine
moderne fachgerechte Tierhaltung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Grundlagen
und Standards.
Eine fachgerechte Betreuung der Tiere durch ausgebildete Fachkräfte sowie eine
kontinuierliche veterinärmedizinische Betreuung sind Voraussetzung für die
Verbandsmitgliedschaft.
2. Natur- und Artenschutz
Die Mitglieder der DTG sind Teil des weltweiten Natur- und Artenschutznetzwerkes und
haben damit die Aufgabe, sich aktiv in dieses Netzwerk einzubringen. Sie orientieren sich
dabei an den Grundsätzen und Zielen der Welt – Zoo – und Aquarium –
Naturschutzstrategie der WAZA.
Jedes Mitglied beteiligt sich deshalb einzeln oder innerhalb der DTG im Rahmen seiner
personellen, finanziellen und baulichen Möglichkeiten an ex-situ- und/oder in-situ-
Artenschutz- projekten und/oder an lokalen, regionalen oder überregionalen Natur- und
Artenschutzprojekten. Das Spektrum dieser Projekte kann dabei von der Teilnahme an
Zuchtprojekten über die Unterstützung und Förderung überregionaler Arten- oder
Naturschutzmaßnahmen bis zu eigenen Naturschutzprojekten im Freiland reichen. Eine
enge Zusammenarbeit mit anderen Zooverbänden, Natur- und Artenschutzverbänden
und den örtlichen Behörden ist dabei unerlässlich und zu gewährleisten.
Jedes Mitglied der DTG arbeitet in mindestens einem Arten- oder Naturschutzprojekt
aktiv mit.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll über diese Maßnahmen berichtet werden.
3. Servicequalität
Zoos und Tierparks sind wichtige Erholungs- und Freizeitdestinationen mit durchaus
saisonalem, aber grundsätzlich stetigem und ungeplantem Besucherverkehr. Die
Mitglieder der DTG nutzen alle Möglichkeiten, ihren Besuchern einen angenehmen
Aufenthalt in ihren Einrichtungen zu gewährleisten. Sie sind gute Gastgeber und nehmen
auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Gäste Rücksicht und bieten ihren Gästen ein
unvergessliches (Natur)Erlebnis.
4. Umweltbildung
Die Mitglieder der DTG verstehen sich als wichtiger Bestandteil ihrer lokalen und
regionalen (außerschulischen) Bildungslandschaft. Als Fenster zu heimischen und
exotischen Lebensräumen machen sie es sich zur Aufgabe, ihre Besucherinnen und
Besucher für die Tierwelt und Artenvielfalt zu begeistern. Im Sinne der Bildung für
nachhaltige Entwicklung streben sie an, biologische und ökologische Zusammenhänge
zu vermitteln, für den Umwelt-, Natur-, und Artenschutz zu sensibilisieren sowie zum
nachhaltigen Denken und Handeln zu motivieren und somit zur Bewahrung der
Biodiversität beizutragen.
Die Mitglieder der DTG nutzen ihre individuellen, zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten, um zoopädagogische Angebote auf verschiedene Zielgruppen – vom
Kleinkind bis zum Senior – und deren Bedürfnisse zuzuschneiden. Ein möglichst
ganzheitlicher, inklusiver Ansatz eröffnet einer großen Bandbreite an Menschen
eindrucksvolle Tiererlebnisse.
Wissensvermittlung kann dabei nicht nur über Führungen und Fortbildungen, sondern
auch über Beschilderungen, interaktive Lernstationen oder Ausstellungen erfolgen. Auch
öffentliche Tierfütterungen oder –präsentationen verfolgen den Ansatz, Tierwissen
edukativ und zielgruppengerecht zu vermitteln.
Der Aufbau eines starken Netzwerkes aus diversen Bildungspartnern wird angestrebt
und dient der Bereicherung der eigenen Bildungsarbeit. Ein stete Reflexion und
Evaluation der eigenen zoopädagogischen Arbeit sorgt für eine kontinuierliche
Weiterentwicklung.
5. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit mit klaren Kommunikationsstrategien ist für die Mitglieder
der DTG unerlässlich, um das öffentliche Bild der Zoos und Tierparks mit deren fundierter
Fachkompetenz zu prägen. Dabei wird angestrebt, die gesellschaftliche Funktion der
Mitglieder als Experten für Wildtierhaltung, als Bildungs- und Artenschutzzentren, als
Ausbildungsbetriebe, als Erholungsstätten sowie als wichtige Forschungseinrichtungen
in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern.
Darüber hinaus ist es Ziel, die Sichtbarkeit der DTG-Zoos und -Tierparks im politischen
Raum zu erhöhen und als kompetente Ansprechpartner Gehör zu finden. Dazu bedarf
es eines gefestigten Netzwerks und steter Präsenz bei zoorelevanten, öffentlichen
Diskussionen. Eine deutliche Positionierung zu aktuellen oder wiederkehrenden
tierparkbezogenen Inhalten ist dabei essenziell.
Die DTG macht es sich zur Aufgabe, ihren Mitgliedern ein gemeinsames Leitbild sowie
themenspezifische Positionspapiere und Hilfestellungen für die Kommunikation,
insbesondere auch die Krisenkommunikation, zur Verfügung zu stellen. Der Ausbau und
die Pflege der verbandsübergreifenden Kommunikationskanäle müssen daher
sichergestellt werden. Alle DTG-Mitglieder verpflichten sich, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten daran mitzuwirken.
6. Wissenschaftliche Arbeit
Die wissenschaftliche Arbeit ist ein wichtiger Aspekt zur Erkenntnisgewinnung zu
zoorelevanten Themen.
Nicht jede Einrichtung ist allerdings personell oder finanziell in der Lage, eigene
wissenschaftliche Projekte durchzuführen. Die Mitglieder der DTG forschen deshalb
selbst oder im Verbund bzw. ermöglichen Dritten ausgewählte wissenschaftliche
Forschung innerhalb ihrer Einrichtungen. Dabei sollen ihre Forschungsergebnisse einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
7. Personal – Qualifikationsanforderungen
Die zoologische Leitung ist über die Betriebsgenehmigung bestimmt. Darüber hinaus
verfügen die Mitgliedereinrichtungen über eine dem Tierbestand angepasste Anzahl
ausgebildeter Fachkräfte mit erfolgreichem Abschluss der Tierpflegerprüfung
Fachrichtung Zoo oder einem vergleichbaren Abschluss im Ausland.
Die Ausbildung in den jeweiligen Betrieben muss den gesamten Bereich der in der
Tierpfleger-Ausbildungsverordnung festgelegten Inhalte wiedergeben. Sollten
Ausbildungsinhalte nicht im eigenen Betrieb vermittelt werden können, muss dies durch
Ausbildungspartner in angemessenem Umfang übernommen werden.
Eine stetige Weiterbildung in allen relevanten Bereichen ist verpflichtend und vom Betrieb
zu unterstützen.
8. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine sichere Arbeitsumgebung, auch im Umgang mit Tieren, ist ein Recht, das jedem
Menschen zur Verfügung stehen sollte. Daher setzen sich die Mitglieder der DTG mit
allen Kräften für Arbeitsbedingungen ein, in denen Beschäftigte sicher, gesund und
erfolgreich arbeiten können.
Die Mitglieder verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu
planen, zu organisieren, durchzuführen und gegebenenfalls anzupassen.
Arbeitsprozesse werden kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt, um das Risiko
von Betriebsstörungen, gefährlichen Situationen und Arbeitsunfällen zu senken.
Aufgaben im Arbeitsschutz werden klar abgegrenzt, benannt, besprochen und
übertragen. Die Arbeitsplätze werden nach ihren Gefährdungen beurteilt, Maßnahmen
abgeleitet und dokumentiert. Beschäftigte werden umfassend unterwiesen und über
Gefahren und Belastungen informiert. Persönliche Schutzausrüstungen werden ebenso
wie sichere und ergonomische Arbeitsmittel bereitgestellt und organisatorische
Vorkehrungen getroffen, um bei Notfällen schnelle und bestmögliche Hilfe zu
gewährleisten.
Die Beschäftigten werden damit zum sicheren und gesunden Verhalten befähigt, aber
auch dazu aufgefordert, auf ihre Gesunderhaltung zu achten. Erfolgreicher Arbeits- und
Gesundheitsschutz trägt erheblich zur finanziellen Entlastung des eigenen
Unternehmens bei.
9. Verbandsarbeit
Die Mitglieder bringen sich aktiv in das Verbandsleben der DTG ein und verpflichten sich
im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft zur gegenseitigen Unterstützung und zum fachlichen
Austausch.
Dazu dient insbesondere die Teilnahme an den Veranstaltungen (u. a.
Jahreshauptversammlung und Seminare) wie auch eine aktive Rückmeldung an die
Geschäftsstelle bzw. an die Landesgruppen.
Grundsätzlich reden Mitglieder der DTG nicht übereinander, sondern stets miteinander.
Besonders in Krisenzeiten bedarf es einer abgestimmten Kommunikation zwischen den
Mitgliedern und der Geschäftsstelle und keiner Alleingänge.
28.02.2022, Bochum